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Michael S. Zerban - Foto © Lennart Rauße

Schlappe für Ideologen

Am 26. März hat der Rat für deutsche Recht­schreibung Klarheit geschaffen. Bis auf Weiteres werden „Gender“-Sonderzeichen nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufge­nommen. Versuche der ideolo­gi­schen Sprach­un­ter­wan­derung waren, sind und bleiben damit eindeutig regel­widrig. Der Rat hat die Irrelevanz des Gender­stern­chens belegt und auch noch einmal betont, was für die Sprache wichtig ist. Bleibt die Hoffnung, dass die Gender-Ideologen nun endlich aufhören, Sprache zur Geschlech­ter­frage zu machen.

Rat für deutsche Recht­schreibung – Foto © N.N.

Erneut keimt die Hoffnung, dass jeder vernünftig denkende Mensch begreift, dass Sprach­än­de­rungen nicht für ideolo­gische Angriffe taugen. Für jeden anderen hat der Rat für deutsche Recht­schreibung in seinem Zwischen­be­richt vom 26. März erneut festgelegt, dass bis auf Weiteres „der Gender­stern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufge­nommen“ wird. Der Rat existiert seit 2004 als Gremium, das aus 40 Mitgliedern deutsch­spra­chiger Teile Europas besteht und der Bundes­re­gierung Änderungen für das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache empfiehlt oder eben solche ausschließt. Damit bleibt das Regelwerk, wie es ist. Und der Rat begründet auch, wie er zu seinem Beschluss kommt. So habe eine empirische Unter­su­chung ergeben, dass die „Gender“-Schreibvarianten weniger als 0,01 Prozent ausmachen und nach wie vor das „generische Masku­linum“ dominiert. Damit sind solche Versuche der ideolo­gi­schen Unter­wan­derung irrelevant. Daneben führe die Verwendung von „Gender“-Sonderzeichen zu Folge­pro­blemen und gramma­tisch nicht korrekten Lösungen.

Um seine Entscheidung überprüfbar zu machen, erläutert der Rat auch, wie Sprache beschaffen sein muss. Danach sollen Texte sachlich korrekt, verständlich und lesbar, vorlesbar, übertragbar im Hinblick auch deutsch­spra­chige Länder mit mehreren Amts- und Minder­hei­ten­sprachen sein sowie die Möglichkeit zur Konzen­tration auf die wesent­lichen Sachver­halte und Kernin­for­ma­tionen sicher­stellen. Darüber hinaus darf die Erlern­barkeit der deutschen Sprache nicht unnötig erschwert werden.

Städte wie Hannover oder Köln, Firmen wie Audi, öffentlich-recht­liche Sende­an­stalten, Kultur­in­sti­tu­tionen wie Theater oder auch die so genannte Freie Szene sind also keine Helden der ideolo­gi­schen Sprach­un­ter­werfung, sondern halten sich schlicht nicht an das gültige amtliche Regelwerk der deutschen Sprache. Ob eine solche Rechts­beugung weiterhin gerade für vom Bürger subven­tio­nierte Betriebe haltbar ist, bedarf nach dieser eindeu­tigen, aberma­ligen Klärung dringend der Überprüfung. Immerhin darf der Bürger, der für die Existenz von öffentlich-recht­lichen Medien und Kultur­in­sti­tu­tionen sehr viel Geld ausgibt, dafür erwarten, dass diese sich an geltendes Recht halten.

Nach diesem eindeu­tigen Zwischen­be­richt des Rates sollte dann auch klar sein, dass ab sofort Schluss mit der irrefüh­renden „Bericht­erstattung“ in den öffentlich-recht­lichen Medien sein muss. Und wenn Journa­listen oder Nachrich­ten­mo­de­ra­toren glauben, sich weiterhin über geltende Regeln hinweg­setzen zu müssen und damit nicht mehr ihrer Aufgabe nachkommen, sind sie schlicht und ergreifend aus ihren Funktionen zu entfernen. Bei Theatern und ähnlichen Kultur­in­sti­tu­tionen sollte ein Hinweis des Trägers auf das amtliche Regelwerk ausrei­chend sein, wenn sie sich vom nachweislich mehrheit­lichen Willen der Bürger schon nicht angesprochen fühlen.

Dann können wir uns hoffentlich bald wieder Sachthemen zuwenden, ohne uns jedes Mal erst mit den Geschlechtern der Betei­ligten zu beschäf­tigen. Oder wie die Autorin Nele Pollat­schek formu­liert: „Wer aus meinem ‚Schrift­steller‘ ein ‚Schrift­stel­lerin‘ macht, kann auch gleich ‚Vagina!‘ rufen“. Damit sollte also jetzt ernsthaft Feier­abend sein. Und so kommt die Entscheidung des Rates gerade recht­zeitig zum bevor­ste­henden Wahlkampf. Denn da kann gleich auch jede Partei zeigen, wo sie die Grenze zwischen eigener Ideologie und dem Mehrheits­willen ziehen will – während der Bürger jeglichen Geschlechts in Ruhe entscheiden kann, ob er in Zukunft lieber von Menschen regiert werden will, die ihm Problem­lö­sungen bieten, oder solchen, die mit ihren aufge­wühlten Geschlechtern gesell­schaftlich anerkannte Regeln missachten.

Michael S. Zerban

Kommentare geben die persönliche Meinung der Verfasserin oder des Verfassers, aber nicht in jedem Fall die Auffassung von O‑Ton wieder.

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