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Michael S. Zerban - Foto © Michaela Büttgen

Eindeutig

Die Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz sorgt für Ordnung. Sprach­liche Ordnung. Längst überfällig, will sie nun endlich bei ideolo­gi­schen Fehlent­wick­lungen in der Sprache an den Schulen durch­greifen. Mögli­cher­weise das notwendige Signal auch für andere gesell­schaft­liche Struk­turen, sich wieder an ihre Pflichten zu erinnern. Je eher, desto besser.

Auch das Städtische Gymnasium Haan im Rheinland wird sich demnächst wieder an die amtliche Recht­schreibung halten müssen – Foto © Städti­sches Gymnasium Haan

Zum wieder­holten Mal hat der Rat für deutsche Recht­schreibung darauf hinge­wiesen, dass der Versuch, die deutsche Sprache für ideolo­gische Zwecke zu missbrauchen, nicht mit der geltenden Recht­schreib­re­gelung in Einklang zu bringen ist. Nun aller­dings mit größerem Erfolg. In der vergan­genen Woche stellte die Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz klar, dass so genannte Gender­sternchen nicht zur amtlichen Recht­schreibung gehören. Nun machen die ersten Bundes­länder Ernst im Kampf gegen die sprach­liche Geschlech­ter­spaltung an Schulen. Lehrer, die das Gender­verbot missachten, müssen mit Konse­quenzen rechnen. Die Bundes­länder haben bereits entspre­chende Erlasse beschieden. Bayern und Schleswig-Holstein teilten auf Anfrage einer deutschen Boule­vard­zeitung mit, dass bei Missachtung „dienst­recht­liche Konse­quenzen“ oder „Maßnahmen“ möglich seien. Das kann von Perso­nal­ge­sprächen über Rügen und Geldbußen bis zur Entlassung reichen. In Sachsen bezieht sich das Verbot der ideolo­gi­schen Einfluss­nahme nicht nur auf die gespro­chene Sprache im Unter­richt, sondern auch auf Schreiben der Schule sowie auf deren Inter­net­seiten. In Hessen müssen auch Lehrbücher und Arbeits­blätter in der amtlich geltenden Recht­schreibung gehalten sein. Entspre­chende Passagen müssen geändert werden.

„Es ist gut, dass wir uns alle an die breit akzep­tierten Empfeh­lungen des Rats für deutsche Recht­schreibung halten. Texte müssen verständlich und lesbar sein. Das gilt gerade für Menschen, die nicht gut Deutsch können. Das Gendern mit Sonder­zeichen geht an der Lebens- und Sprach­wirk­lichkeit der überwie­genden Mehrheit der Menschen vorbei“, sagt der hessische Kultus­mi­nister Armin Schwarz. Noch deutlicher äußert sich Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrer­ver­bands. „Für Lehrer gilt der amtliche Sprach­ge­brauch. Wer sich als Lehrkraft als Gender­ak­tivist hervortut und die Gender­sprache entgegen den amtlichen Anwei­sungen offensiv-ideolo­gisch bewirbt, der wird seiner Loyali­täts­pflicht gegenüber dem Dienst­herrn nicht mehr gerecht. Zudem müssen die Eltern sicher sein können, dass ihre Kinder in der Schule nicht politisch einseitig beein­flusst werden“, wird Düll zitiert.

Dienstherr im weitesten Sinne ist auch der Steuer­zahler, der für die Finan­zierung von öffentlich-recht­lichem Rundfunk, Hochschulen und Kultur­in­sti­tu­tionen sorgt. Dessen Willen wird konse­quent missachtet. Gunner Schupelius, Journalist bei einer Berliner Tages­zeitung, findet dazu deutliche Worte. „Das Gendern entspringt einem ideolo­gi­schen Extre­mismus, den kleine Gruppen der Bevöl­kerung aufzwingen wollen. Die aber lehnt das Sternchen in jeder Umfrage erneut mit ganz großer Mehrheit ab. Auch das aber ist den Predigern des Genderns egal, die ihre Heils­lehre ungerührt und sekten­gleich verbreiten“, schreibt er.

Klar ist: Wer sich über die amtlichen Recht­schreib­regeln hinweg­setzt, ignoriert die Regeln unseres Zusam­men­lebens. Er missachtet den Willen der Mehrheit der Menschen und wider­setzt sich damit der demokra­ti­schen Entscheidung. Menschen, die versuchen, die Gesell­schaft in Geschlechter zu spalten, können das in ihrem privaten Umfeld unter­nehmen. Der Angestellte einer Körper­schaft des öffent­lichen Rechts ist aber genau wie Lehrer, Kultur­ar­beiter oder Hochschul­be­schäf­tigte dazu verpflichtet, sich an die amtlichen Recht­schreib­regeln zu halten. Wer sich dieser Dienst­pflicht wider­setzt, muss nun – wie die Lehrer – auch endlich die arbeits­recht­lichen Konse­quenzen ziehen oder zu spüren bekommen.

Mit dem vernünf­tigen wie überfäl­ligen Schritt der Kultus­mi­nis­ter­kon­ferenz sollte dann auch im öffent­lichen Dienst, in der öffentlich geför­derten Kultur und insbe­sondere im Beamtentum Schluss mit den ideolo­gi­schen Angriffen auf unsere Sprache sein. Die Medien in privater Träger­schaft werden ihr Fähnchen ohnehin so schnell, dass man nur staunen wird, wieder von der Ideologie abwenden und in den Zeitgeist hängen. Sie haben schließlich schon einmal bewiesen, wie gut sie das können.

Was bleibt, wenn der Spuk, den einige Minder­heiten so lautstark aufge­führt haben, vorüber ist? Wenn das Sternchen als Asterisk wieder seine Funktion als Hinweis auf eine Fußnote übernimmt, der Doppel­punkt die Einleitung zur wörtlichen Rede darstellt und der unsäg­liche Unter­strich gleich ganz verschwindet, werden die Rädels­führer sich einmal mehr wegducken, um nicht zur Verant­wortung gezogen zu werden. Aber es wird auch das Bewusstsein der Bürger wachsen, sich gegen ideolo­gische Angriffe auf die Sprache zu wehren. Das wäre ein Gewinn für die Gesell­schaft, die sich nicht spalten lassen will. Nicht in Geschlechter, nicht in Religionen und nicht in abstruse Weltanschauungen.

Es ist übrigens legitim, die Unver­bes­ser­lichen auf die Einhaltung der amtlichen Recht­schreibung hinzu­weisen. Damit wir möglichst schnell zu einer Sprache zurück­finden, die alle einschließt.

Michael S. Zerban

Kommentare geben die persönliche Meinung  des Verfassers, aber nicht in jedem Fall die Auffassung von O‑Ton wieder.

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