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Michael S. Zerban - Foto © Klaus Handner

Schutz der Muttersprache

Der Rat für deutsche Recht­schreibung hat am 14. Juli seinen Beschluss aus dem Jahr 2021 bekräftigt. Die Recht­schreib­regeln bleiben unver­ändert. Damit hat der Recht­schreibrat erneut bestätigt, dass Sonder­zeichen für eine ideolo­gische Geschlech­ter­sprache unsinnig und ungültig sind. Eine erfreu­liche Feststellung. Ärgerlich ist die tenden­ziöse Bericht­erstattung der öffentlich-recht­lichen Sende­an­stalten dazu.

Rat für deutsche Recht­schreibung – Foto © Rechtschreibrat

Der Rat für deutsche Recht­schreibung bekräftigt in seiner Sitzung am 26.3.2021 seine Auffassung, dass allen Menschen mit geschlech­ter­ge­rechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. Dies ist aller­dings eine gesell­schaft­liche und gesell­schafts­po­li­tische Aufgabe, die nicht allein mit ortho­gra­fi­schen Regeln und Änderungen der Recht­schreibung gelöst werden kann. Das Amtliche Regelwerk gilt für Schulen sowie für Verwaltung und Rechts­pflege. Der Rat hat vor diesem Hinter­grund die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unter­strich („Gender-Gap“), Doppel­punkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrge­schlecht­licher Bezeich­nungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Recht­schreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen“, so lautete 2021 der Beschluss des Recht­schreibrats, den es seit 2004 gibt und der sich aus 41 Mitgliedern aus sieben Ländern und Regionen zusam­men­setzt. Am 14. Juli hat der Rat seinen früheren Beschluss bekräftigt. Der Beschluss hat unter anderem auch deshalb beson­deres Gewicht, weil der Rat statt der üblichen fünf Jahre bereits nach zwei Jahren wieder zusam­mentrat. Es gilt also weiterhin und unver­ändert das Amtliche Regelwerk der deutschen Sprache, in dem ideolo­gische Geschlech­ter­spaltung keinen Platz hat.

Von den öffentlich-recht­lichen Sende­an­stalten hätte man erwarten dürfen, dass sie darüber wertfrei berichten. Denn 80 Prozent der deutschen Bevöl­kerung lehnen ein „Sprach­diktat“ ab und dürfen Orien­tierung erwarten. Aber entgegen ihres Auftrags, für den sie mit einer Zwangs­abgabe der Bürger bezahlt werden, ist da allerhand Erstaun­liches zu lesen. In der Bundes­re­publik gäbe es eine Debatte über die Einführung einer „geschlech­ter­sen­siblen“ Sprache. Das ist schlicht gelogen. Eine Minderheit von Menschen in Kommunen, Univer­si­täten und öffentlich-recht­lichen Sendern versuchen, eine Ideologie durch­zu­setzen. Und das ist ihnen einmal mehr auch offiziell nicht gelungen. Des Weiteren ist als große Hoffnung davon zu lesen, dass der Recht­schreibrat die weitere Entwicklung der Sprache genau beobachten werde. Die Beobachtung ist die Aufgabe des Recht­schreibrats und hat absolut nichts damit zu tun, ob es vielleicht eine Umkehr dessen Meinung geben könne. Während die Académie française in Frank­reich sehr streng über die Einhaltung der franzö­si­schen Recht­schreib­regeln wacht und ernst­ge­nommen wird, hat sich der Rat für deutsche Recht­schreibung in den vergan­genen Jahren eher als zahnloser Tiger gezeigt. Es wäre dringend an der Zeit, dass die deutsche Regierung nicht weiter so tut, als ginge es bei der Wahrung der Mutter­sprache um ein unbedeu­tendes Thema, sondern im Sinne einer „Konsens­ge­sell­schaft“, wie sie der Bundes­kanzler eben in seiner Sommer­pres­se­kon­ferenz gefordert hat, endlich durch­greift und Aktivisten, die vom Staat und den Bürgern gegen deren Willen bezahlt werden, zur Ordnung ruft.

Nach dem neuer­lichen Beschluss des heutigen Tages dürfte auch allen öffentlich bezahlten Kultur­in­sti­tu­tionen klar sein, dass sie mit ihren Versuchen, eine ideolo­gische sprach­liche Geschlech­ter­spaltung herbei­zu­führen, gegen geltendes Recht verstoßen und damit ihren Anspruch auf eine öffent­liche Finan­zierung verlieren. Den durch die öffentlich-recht­lichen Sender verun­si­cherten Bürgern darf versi­chert sein, dass es sich bei den Sprach­ver­un­glimp­fungen auf den Netzseiten und in den Programm­heften von Kultur­anbietern um nichts anderes als unpro­fes­sio­nelle Recht­schreib­fehler handelt. Und das ist keine Meinung, sondern das legt ein amtliches Regelwerk fest.

Mit seinem heutigen Beschluss hat der Rat für deutsche Recht­schreibung einmal mehr aufge­zeigt, dass wir sehr wohl über Rechte und Pflichten von Gleich­be­rech­tigung und Minder­heiten weiter disku­tieren können, aber bitte schön in unserer Mutter­sprache (sic!) und nicht im ideolo­gi­schen Vokabular von Aktivisten, die glauben, dass unsere Rechts­staat­lichkeit und damit die Demokratie für sie nicht gilt.

Michael S. Zerban

Kommentare geben die persönliche Meinung  des Verfassers, aber nicht in jedem Fall die Auffassung von O‑Ton wieder.

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